

Herzlich willkommen zu unserer Onlinebefragung. Ziel dieser Befragung ist es, einen Eindruck über die Rahmenbedingungen der Arbeit in der Kindertagesbetreuung und deren Auswirkungen auf berufliche Entscheidungen von Erzieher:innen zu erhalten. Ihre Meinung ist uns wichtig! Bitte nehmen Sie teil!
Die Befragung erfolgt durch das Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen in gemeinsamer Kooperation mit der Senatorin für Kinder und Bildung Bremen sowie der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie möglichst alle Fragen beantworten. Die Beantwortung der Fragen dauert je nach Beschäftigtenstatus zwischen 10 und max. 30 Minuten. Alle gesammelten Daten werden anonym verarbeitet. Die Ergebnisse der Umfrage lassen keine Rückschlüsse auf Ihre Person zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unten.
Die Anwendung der Umfrage ist selbsterklärend. Zusätzliche Hinweise zur Beantwortung einzelner Fragen finden Sie gegebenenfalls in den Hilfstexten jeweils oberhalb der Frage. Sollten Sie die Befragung zunächst nur anschauen wollen oder Ihre Teilnahme unterbrechen müssen, schließen Sie einfach das Umfrage-Fenster. Sie haben über den Ihnen zugestellten Umfragelink jederzeit die Möglichkeit, wieder in Ihren Fragebogen einzusteigen und die Beantwortung abzuschließen. Ihre bereits eingetragenen Antworten bleiben (bei aktivierten Cookies) erhalten.
Die Befragung endet am 15. Dezember um Mitternacht. Bis dahin können Sie uns Ihre Meinung und Erfahrungen mitteilen.
Für Ihre Teilnahme, Ihr Engagement und Ihre Unterstützung im Voraus schon einmal herzlichen Dank!
Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Projektleiter am Institut Arbeit und Wirtschaft Dr. René Böhme (rene.boehme@uni-bremen.de; 0421-218-61722) zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die mit dem Fragebogen gewonnenen Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erfasst und absolut vertraulich behandelt. Einzeldaten werden nur in statistisch zusammengefasster Form dargestellt. Mit der Teilnahme an der Befragung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Angaben zu Auswertungszwecken in einer institutsinternen und passwortgeschützten Datenbank erfasst werden. Darüber hinaus gilt §13 (1) BremDSGVOAG. Das Zurückziehen der gemachten Angaben steht den BefragungsteilnehmerInnen zu jeder Zeit frei. Hinsichtlich des Rechts auf Auskunft nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016 in der jeweils geltenden Fassung gilt §13 (3) BremDSGVOAG.